Behörden & Recht

Wohnungsübergabe: Checkliste für Protokoll, Kaution und Mängel

Die meisten Kautionsstreitigkeiten entstehen nicht durch Schäden, sondern durch fehlende Dokumentation. Diese Checkliste zeigt, was am Übergabetag protokolliert werden muss.

Möbelpacker Relaxo 7 Min. Lesezeit Aktualisiert Juli 2026
Leergeräumte Wohnung kurz vor der Übergabe an den Vermieter

Der Umzug ist geschafft, die Wohnung leer – und dann beginnt der eigentliche Streitpunkt: die Rückgabe. Ob Sie Ihre Kaution vollständig zurückbekommen, entscheidet sich fast immer an einem einzigen Dokument, dem Übergabeprotokoll. Dieser Beitrag zeigt, was hineingehört, welche Abnutzung Sie nicht bezahlen müssen und wie Sie sich für den Ernstfall absichern.

Vor der Übergabe: Was Sie vorbereiten müssen

Ein Übergabetermin dauert selten länger als eine halbe Stunde – vorausgesetzt, die Wohnung ist tatsächlich fertig. Planen Sie den Termin deshalb nicht auf denselben Tag wie den Umzug, sondern einen bis zwei Tage danach. So bleibt Zeit für Reinigung und kleinere Ausbesserungen.

Vorbereitung auf den Übergabetermin

  • Wohnung vollständig geräumt – auch Keller, Dachboden und Garage
  • Besenrein gereinigt (siehe Abschnitt unten)
  • Dübellöcher verschlossen, sofern im Mietvertrag vereinbart
  • Alle Schlüssel vollständig – inklusive Zweitschlüssel, Kellerschlüssel, Briefkastenschlüssel
  • Zählerstände notiert und fotografiert
  • Betriebsanleitungen und Gerätepapiere bereitgelegt
  • Fotos vom Endzustand jedes Raums gemacht
  • Übergabeprotokoll ausgedruckt mitgebracht (zwei Exemplare)

Das Übergabeprotokoll: Was hineingehört

Das Übergabeprotokoll ist kein Formular der Behörde, sondern eine private Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermieter. Genau deshalb ist es so wichtig, dass es vollständig ist – was nicht drinsteht, lässt sich später kaum beweisen.

Angabe Warum sie wichtig ist
Datum und Uhrzeit der Übergabe Ab diesem Zeitpunkt endet Ihre Verantwortung
Namen aller Anwesenden Zeugen bei späteren Unstimmigkeiten
Zählerstände Strom, Gas, Wasser Grundlage für die Endabrechnung
Anzahl übergebener Schlüssel je Typ Fehlende Schlüssel bedeuten Zylindertausch auf Ihre Kosten
Zustand jedes Raums einzeln Pauschalformulierungen wie „in Ordnung“ helfen niemandem
Festgestellte Mängel mit Beschreibung Nachträglich gemeldete Mängel sind schwer durchsetzbar
Vereinbarte Nachbesserungen mit Frist Klare Regelung statt späterer Diskussion
Neue Adresse des Mieters Für Endabrechnung und Kautionsrückzahlung
Unterschrift beider Parteien Ohne Unterschrift ist das Protokoll wertlos

Was bedeutet „besenrein“ tatsächlich?

„Besenrein“ ist der in Mietverträgen am häufigsten missverstandene Begriff. Er bedeutet: grob gereinigt, ohne Müll, ohne lose Verschmutzung – aber keine professionelle Endreinigung.

Besenrein umfasst

  • Boden gekehrt oder gesaugt
  • Alle persönlichen Gegenstände und Müll entfernt
  • Klebereste und Aufkleber entfernt
  • Grobe Verschmutzungen beseitigt

Besenrein umfasst nicht

  • Fensterreinigung inklusive Rahmen
  • Entkalkung von Armaturen und Fliesen
  • Backofen- und Dunstabzugsreinigung
  • Ausmalen der Wände

Steht im Mietvertrag dagegen „gereinigt zu übergeben“ oder ist eine professionelle Endreinigung vereinbart, gelten strengere Maßstäbe. Prüfen Sie den genauen Wortlaut, bevor Sie ein Reinigungsunternehmen beauftragen – oder eben bevor Sie es nicht tun.

Normale Abnutzung oder Schaden? Die Abgrenzung

Gewöhnliche Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist mit der Miete abgegolten – dafür dürfen Sie nicht zur Kasse gebeten werden. Die Abgrenzung sorgt trotzdem regelmäßig für Diskussionen.

Normale Abnutzung Schaden (ersatzpflichtig)
Leichte Laufspuren am Boden Brandflecken, tiefe Kratzer, Wasserschäden
Vergilbte Wandfarbe Schimmel durch fehlendes Lüften
Wenige, fachgerecht verschlossene Dübellöcher Großflächige Bohrlöcher, ausgerissene Dübel
Abgenutzte Dichtungen Gebrochene Fliesen, zerbrochene Fensterscheiben
Übliche Gebrauchsspuren an Türen Herausgerissene Türblätter oder Beschläge

Kaution: Wann bekommen Sie das Geld zurück?

Die Kaution ist eine Sicherheit und muss nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden, soweit keine berechtigten Forderungen bestehen. Ein Zurückbehalten „auf Verdacht“ ist unzulässig.

Berechtigte Abzüge

  • Offene Mietzahlungen oder Betriebskostennachzahlungen
  • Nachweisbare, über die normale Abnutzung hinausgehende Schäden
  • Vertraglich wirksam vereinbarte und tatsächlich fällige Arbeiten

So gehen Sie vor, wenn nicht zurückgezahlt wird

  1. Schriftliche Aufforderung mit angemessener Frist und Verweis auf das Übergabeprotokoll
  2. Bei Betriebskostenabrechnungen: Abrechnung anfordern und prüfen
  3. Kostenlose Beratung bei Mietervereinigung oder Arbeiterkammer einholen
  4. Wenn nötig: Antrag bei der Schlichtungsstelle beziehungsweise dem zuständigen Bezirksgericht

Wer ein vollständiges Protokoll mit Fotos vorlegen kann, setzt sich in nahezu allen Fällen durch – das ist der eigentliche Grund, warum sich die halbe Stunde Dokumentation lohnt.

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Häufige Fragen zur Wohnungsübergabe

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