Die Meldepflicht ist einer der wenigen Punkte beim Umzug, bei dem eine versäumte Frist tatsächlich Geld kostet. In Österreich gilt: Wer eine Unterkunft bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen bis spätestens einem Monat anmelden. Dieser Beitrag erklärt den Ablauf Schritt für Schritt – inklusive der Stellen, die viele nach dem Umzug schlicht vergessen.
Welche Frist gilt für die Ummeldung?
Nach dem österreichischen Meldegesetz muss die Anmeldung einer Unterkunft innerhalb von drei Tagen ab Bezug, spätestens jedoch innerhalb eines Monats erfolgen. In der Praxis orientieren sich die Meldebehörden an der Monatsfrist – wer sie überschreitet, riskiert eine Verwaltungsstrafe.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen den Meldearten:
- Hauptwohnsitz – der Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen. Er ist relevant für Wahlrecht, Finanzausgleich und viele Förderungen.
- Nebenwohnsitz – jede weitere Unterkunft, etwa ein Zweitwohnsitz am Studienort.
- Abmeldung – notwendig, wenn Sie eine Unterkunft aufgeben, ohne eine neue im Inland zu beziehen (zum Beispiel bei einem Auslandsumzug).
Ziehen Sie innerhalb Österreichs um, erledigen Sie An- und Abmeldung in einem Schritt bei der neuen Meldebehörde. Eine separate Abmeldung am alten Wohnort ist dann nicht nötig.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Die Ummeldung selbst ist kostenlos und in wenigen Minuten erledigt – vorausgesetzt, Sie haben alles dabei. Fehlt die Unterschrift des Unterkunftgebers, müssen Sie ein zweites Mal kommen.
Checkliste für den Behördengang
- Vollständig ausgefüllter Meldezettel (Formular online abrufbar oder vor Ort erhältlich)
- Unterschrift des Unterkunftgebers (Vermieter, Hausverwaltung oder Eigentümer) auf dem Meldezettel
- Amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass oder Personalausweis
- Bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich der Aufenthaltstitel
- Bei Kindern: Geburtsurkunde
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder entsprechender Nachweis
Wo und wie melden Sie sich an?
Zuständig ist die Meldebehörde am neuen Wohnort: in Wien das jeweilige Magistratische Bezirksamt, in anderen Gemeinden das Gemeindeamt oder der Magistrat.
- Meldezettel herunterladen und ausfüllen, oder vor Ort ausfüllen
- Unterschrift des Vermieters oder der Hausverwaltung einholen – dieser Schritt wird am häufigsten übersehen
- Persönlich zur Meldebehörde gehen oder das Formular per Post übermitteln
- Meldebestätigung mitnehmen – Sie brauchen sie für Bank, Kfz-Zulassung und viele weitere Stellen
Für eine Vollmacht genügt in der Regel eine formlose schriftliche Ermächtigung, wenn eine andere Person die Ummeldung für Sie erledigt. Auch eine elektronische Meldung über das Bürgerserviceportal ist – abhängig von Ihrer ID-Ausstattung – möglich.
Wen Sie zusätzlich über die neue Adresse informieren müssen
Die Meldebehörde informiert nicht automatisch alle anderen Stellen. Diese Liste umfasst die Punkte, die in der Praxis am häufigsten liegen bleiben:
| Stelle | Frist / Hinweis |
|---|---|
| Kfz-Zulassungsstelle | Adressänderung im Zulassungsschein eintragen lassen |
| Finanzamt | Adresse über FinanzOnline aktualisieren |
| Sozialversicherung / ÖGK | Meldung über den Dienstgeber oder direkt |
| Arbeitgeber | Für Lohnverrechnung und Pendlerpauschale relevant |
| Bank und Versicherungen | Meldebestätigung wird meist verlangt |
| Strom, Gas, Internet | Rechtzeitig vor dem Einzug ummelden |
| Post-Nachsendeauftrag | Kostenpflichtig, ab Einzugsdatum einrichten |
| Hausarzt, Schule, Kindergarten | Neue Adresse und ggf. Sprengelwechsel |
| GIS / ORF-Beitrag | Adressänderung melden |
Sonderfälle: Untermiete, Auslandsumzug und Zweitwohnsitz
Untermiete und WG
Auch als Untermieter müssen Sie sich anmelden. Unterkunftgeber ist in diesem Fall der Hauptmieter, der den Meldezettel unterschreibt.
Umzug ins Ausland
Verlassen Sie Österreich dauerhaft, müssen Sie sich abmelden. Auch hier gilt die Frist von drei Tagen bis einem Monat ab Aufgabe der Unterkunft. Ohne Abmeldung laufen Beitragspflichten und Zustellungen weiter. Wenn Sie den Transport dazu benötigen: Wir übernehmen Auslandsumzüge europaweit.
Zweitwohnsitz
Ein Nebenwohnsitz wird ebenso gemeldet wie der Hauptwohnsitz. Beachten Sie, dass einzelne Gemeinden – vor allem in Tourismusregionen – eine Zweitwohnsitzabgabe erheben.
Kinder und Familie
Für minderjährige Kinder meldet der gesetzliche Vertreter an. Ein Meldezettel pro Person ist erforderlich, alle können jedoch im selben Termin abgegeben werden.
Den Transport übernehmen wir
Behördenwege bleiben bei Ihnen – Kartons, Möbel und LKW bei uns. Kostenlose Besichtigung inklusive.
Häufige Fragen zur Ummeldung
Die Anmeldung muss innerhalb von drei Tagen ab Bezug der Unterkunft, spätestens aber innerhalb eines Monats erfolgen. Eine Überschreitung kann als Verwaltungsübertretung geahndet werden.
Die Meldung selbst ist in Österreich gebührenfrei. Kosten können nur für zusätzliche Dokumente oder einen Post-Nachsendeauftrag anfallen.
Bei einem Umzug innerhalb Österreichs nicht: An- und Abmeldung erfolgen gemeinsam bei der neuen Meldebehörde. Eine separate Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Unterkunft ersatzlos aufgeben.
Neben Ihnen als meldepflichtiger Person auch der Unterkunftgeber – also Vermieter, Hausverwaltung, Eigentümer oder bei Untermiete der Hauptmieter. Ohne diese Unterschrift wird der Meldezettel nicht angenommen.
Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht und Ihrem Ausweisdokument beziehungsweise einer Kopie davon. Auch die Übermittlung per Post ist möglich.
Die Meldebehörde kann eine Verwaltungsstrafe verhängen. Zusätzlich entstehen praktische Probleme: Behördliche Zustellungen erreichen Sie nicht, und Nachweise über den Wohnsitz fehlen.
Möbelpacker Relaxo
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